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Tara2 (Dischbediere | Baidräsch)
Zail 451:
Und wenn ja, wieviele Stimmen müssen dann mindestens abgegeben werden, damit es überhaupt Gültigkeit erreicht? Bisher ist die Teilnahme (9 Stimmen)ja noch eher dürftig! Soweit ich das übersehen habe ist nach den Regeln nur eine befristete Sperre, aber keine Abwahl, möglich. Oder irre ich mich da?--[[Benudzer:Tara2|Tara2]] ([[Benudzer Dischbediere:Tara2|Diskussion]]) 10:02, 18. Mär 2013 (CET)
:Da verwechselst du offensichtlich etwas. Es geht ja nicht um eine Sperre - weder befristet noch unbefristet - sondern um den Entzug der Administrationsrechte. --[[Benudzer:Badener|Badener]] ([[Benudzer Dischbediere:Badener|Diskussion]]) 12:06, 18. Mär 2013 (CET)
::Wieso sollte ich da etwas verwechseln? Meine Frage war klar und eindeutig! Ich habe nicht nach einer Sperre gefragt. Ich wollte wissen ob ein Abwahlverfahren überhaupt vorgesehen ist und wenn ja wieviele dann mindestens abstimmen müssen. Es kann ja wohl nicht sein, dass z.B. im Extremfall mit mit 2:1 Stimmen für eine Abwahl gestimmt wird und diese dann umgestzt wird.--[[Benudzer:Tara2|Tara2]] ([[Benudzer Dischbediere:Tara2|Diskussion]]) 15:06, 18. Mär 2013 (CET)
 
== Vordraach ==